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   OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16   

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OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16 (https://dejure.org/2017,42115)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.2017 - 17 U 129/16 (https://dejure.org/2017,42115)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 17 U 129/16 (https://dejure.org/2017,42115)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 312d Abs 5 BGB vom 29.07.2009, § 312d Abs 6 BGB vom 29.07.2009, § 495 Abs 1 BGB vom 23.07.2002, § 355 BGB vom 02.12.2004
    Verbraucherdarlehen im Wege des Fernabsatzes: Beachtlichkeit einer unzutreffenden Belehrung über die Widerrufsfolgen bei vorzeitiger Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs unter Beachtung der fernabsatzrechtlichen Belehrungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs unter Beachtung der fernabsatzrechtlichen Belehrungspflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 415
  • MDR 2018, 103
  • WM 2018, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16
    In Fällen, in denen nach der in Textform dokumentierten tatsächlichen Vertragsgestaltung der Eintritt dieser Widerrufsfolge von vornherein ausgeschlossen ist, kann es dahinstehen, ob eine unzutreffende Belehrung über die Voraussetzungen der Wertersatzpflicht gem. § 312d Abs. 6 BGB a.F. die Widerrufsbelehrung insgesamt "verunklart" (BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris Rn. 28 ff.) und sie damit insgesamt nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.

    Die konkrete Bestimmung des Fristbeginns war dem Verbraucher nicht zu erläutern (BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris Rn. 26).

    b) Schließlich führt auch der Umstand, dass die Widerrufsbelehrung der Beklagten hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs unter Beachtung der im Streitfall geltenden fernabsatzrechtlichen Belehrungspflichten gemäß § 312d Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 312d Abs. 2 und Abs. 5, § 312c Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. sowie § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV möglicherweise unklar ist (BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris Rn. 28 ff.), nicht zum Erfolg der Klage.

    Die Annahme eines auf die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung durchgreifenden Belehrungsfehlers (BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris Rn. 31) erscheint jedoch nicht zweifelsfrei.

    Der im Zuge der Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen (Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 02.02.2004, BGBl. I 3102) in die Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB InfoV a.F. aufgenommenen neue Gestaltungshinweis 6 sollte die Verbraucher lediglich in allgemeiner Form über die Rechtsfolgen des Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften unterrichten (BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris Rn. 30).

    Daraus folgt aber nicht schon zwingend, dass die modifizierte Belehrung über die Wertersatzpflicht nach § 312d Abs. 6 BGB a.F. zur Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Belehrung gemacht werden sollte (so aber BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris Rn. 29, 31).

    Da Wortlaut und Gesetzesmaterialien insoweit kongruent sind, wird man in dem unterbliebenen oder fehlerhaften Hinweis schwerlich eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Widerrufsbelehrung selbst sehen können (so Lechner, WuB 2017, 373, 376).

    Eine solche Vertragsgestaltung lag offenbar dem vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 24.01.2017 (XI ZR 183/15) entschiedenen Fall nicht zu Grunde.

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16
    Denn ein nach dem Leitbild des XI. Zivilsenats "normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher" (BGH, Urt. vom 23.02.2016 - XI ZR 101/15, BGHZ 209, 86Rn. 32 ff.; vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, WM 2017, 427Rn. 14 und vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16, juris Rn. 27) erkennt ohne weiteres, dass der Hinweis der Beklagten in seinem Fall keine Geltung beanspruchen kann, nachdem eine Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist nach dem Inhalt des Vertrages ausscheidet.
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16
    Denn ein nach dem Leitbild des XI. Zivilsenats "normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher" (BGH, Urt. vom 23.02.2016 - XI ZR 101/15, BGHZ 209, 86Rn. 32 ff.; vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, WM 2017, 427Rn. 14 und vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16, juris Rn. 27) erkennt ohne weiteres, dass der Hinweis der Beklagten in seinem Fall keine Geltung beanspruchen kann, nachdem eine Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist nach dem Inhalt des Vertrages ausscheidet.
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16
    Denn ein nach dem Leitbild des XI. Zivilsenats "normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher" (BGH, Urt. vom 23.02.2016 - XI ZR 101/15, BGHZ 209, 86Rn. 32 ff.; vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, WM 2017, 427Rn. 14 und vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16, juris Rn. 27) erkennt ohne weiteres, dass der Hinweis der Beklagten in seinem Fall keine Geltung beanspruchen kann, nachdem eine Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist nach dem Inhalt des Vertrages ausscheidet.
  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10

    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16
    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bezüglich der gegenseitigen Pflicht zur Herausgabe gezogener Nutzungen bei einem widerrufenen Haustürgeschäft entschieden, dass eine unterlassene Belehrung über die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB a.F. dann unschädlich ist, wenn der Eintritt dieser Rechtsfolgen nach der konkreten Vertragsgestaltung tatsächlich ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 103/10, WM 2011, 474 Rn. 19).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16
    Die positive Feststellungsklage (Antrag 1) ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann unzulässig, wenn die Parteien - wie hier - über die Widerrufsfolgen streiten (BGH, Urteile vom 21.02.2017 - XI ZR 476/15, WM 2017, 906 ff. Rn. 13 ff., vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 19 und vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15, WM 2017, 1258 Rn. 16).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16
    Die positive Feststellungsklage (Antrag 1) ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann unzulässig, wenn die Parteien - wie hier - über die Widerrufsfolgen streiten (BGH, Urteile vom 21.02.2017 - XI ZR 476/15, WM 2017, 906 ff. Rn. 13 ff., vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 19 und vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15, WM 2017, 1258 Rn. 16).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16
    Jedem vernünftigen Leser (BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14, juris Rn. 23) ist klar, dass damit nicht irgendein beliebiges Exemplar der Widerrufsbelehrung, sondern ausschließlich das dem Vertrag beigefügte Formular gemeint sein kann.
  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 442/16

    Widerruf einer Verbraucherdarlehensvertrages: Ordnungsgemäße Klagerhebung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16
    Die positive Feststellungsklage (Antrag 1) ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann unzulässig, wenn die Parteien - wie hier - über die Widerrufsfolgen streiten (BGH, Urteile vom 21.02.2017 - XI ZR 476/15, WM 2017, 906 ff. Rn. 13 ff., vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16, WM 2017, 849 Rn. 19 und vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15, WM 2017, 1258 Rn. 16).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16
    Nicht hierzu rechnen jedoch Erklärungen, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und die deshalb von ihr ablenken (BGH, Urteil vom 04.07.2002 jedoch dafür der 5.2002 -I ZR 55/00, WM 2020, 1989 Rn. 17 mwN).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der

  • OLG Stuttgart, 27.09.2016 - 6 U 46/16

    Altvertrag über einen Verbraucherkredit: Redaktionelle Anpassungen der

  • OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15

    Widerruf eines vor langer Zeit abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages

  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 520/16

    Widerruf durch mehrere Darlehensnehmer von ihren auf Abschluss eines

    aa) Soweit die Revision mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (WM 2018, 78, 80) meint, § 312d Abs. 6 BGB aF normiere lediglich eine Anspruchsvoraussetzung und nicht eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Widerrufsbelehrung, verfehlt sie die Argumentation des Senats.
  • OLG Stuttgart, 28.11.2017 - 6 U 290/16

    Behandlung von Disagio nach Widerruf von Darlehensvertrag

    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 10.10.2017 - 17 U 129/16 - weiter einwendet, der Mangel der Belehrung sei nicht geeignet gewesen, den Darlehensnehmer vom Widerruf abzuhalten, weil es auf die Rechtsfolgen des § 312d Abs. 6 BGB nach der konkreten Vertragsgestaltung nicht habe ankommen können, steht dem entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Belehrung, die den gesetzlichen Vorgaben nicht genügt, ohne Rücksicht auf die konkreten Umstände ihrer Erteilung unwirksam ist und es auf eine Kausalität des objektiv vorliegenden Belehrungsfehlers nicht ankommt (BGH, Urteil vom 21.2.2017 - XI ZR 381/16 -, Rn. 12, 18).
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